cyberJack RFID standard (auch für den neuen Personalausweis)
Artikelnr.: 102286
Hersteller-Artikel-Nr.: 2718600-000
EAN-Code: 4011170081092
Warengruppe: Kartenlesegeräte
Hersteller: Reiner SCT
Außenmaße (B x T x H): 137 mm x 169 mm x 43 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0.274kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
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€ 81.90
Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
Technische Details | |
Schnittstelle: | USB |
Produktfarbe: | Schwarz |
LED-Anzeigen: | Ja |
Display-Typ: | LCD |
Eingebautes Display: | Ja |
Zertifizierung: | ZKA approval, WHQL (Microsoft), CE, RoHS compliant, ITSEC E2/high (TÜV-IT), Signature Act D/A |
Gewicht und Abmessungen | |
Breite: | 62 mm |
Tiefe: | 13 mm |
Höhe: | 95 mm |
Beschreibung
Flexibel einsetzbarDieser praktische Chipkartenleser unterstützt nahezu alle Anwendungen kontaktbehafteter sowie kontaktloser RFID-Chipkarten. So machen Sie sich das Leben leichter, ohne dabei auf die Sicherheit Ihrer Daten zu verzichten.
Sicheres Online-Banking
Ob HBCI/FinTS oder EBICS, dank der Secoder-Funktion in cyberJack® RFID standard erledigen Sie Ihr gesamtes Online-Banking nach den strengen Sicherheitsstandards der Deutschen Kreditwirtschaft. So haben Hacker keine Chance.
Wichtige Vorgänge zu Hause erledigen
Nutzen Sie die Vorteile, die Ihnen der neue Personalausweis (nPA) in Kombination mit cyberJack® RFID standard im Internet bietet. Zum Beispiel haben Sie die Möglichkeit, Behördengänge online zu erledigen oder Ihre Adressdaten beim Online-Shopping sicher anzulegen.
Geprüfte Sicherheit
Natürlich ist bei allen Vorgängen für maximale Sicherheit gesorgt. Denn es werden nur die Daten ausgelesen, die Sie mit dem Chipkartenleser über die Eingabe Ihrer PIN freigeben. Nicht umsonst hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) cyberJack® RFID standard für die Nutzung des nPA zertifiziert.
Optimal für das Besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) über die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Bundesnotarkammer (BNotK).
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.